Im Rahmen der juristischen Ausbildung besteht für Studierende die Möglichkeit, die praktische Studienzeit (beispielsweise gemäß § 5 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung Baden-Württemberg) bei der Zentralen Stelle abzuleisten. In dieser Zeit wird ein Einblick in die praktische Rechtsanwendung bei der strafrechtlichen Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen vermittelt.
Im Rahmen des Gesamtthemas erfolgt
zunächst regelmäßig eine Einführung in die spezifische Aufgabenstellung der Zentralen Stelle und deren Arbeitsmittel.
An aktuellen Verfahren wird unter Beachtung und Erarbeitung der immanenten rechtlichen Fragestellungen selbständiges Arbeiten
geschult, bis hin zur Erstellung von Verfügungsvorschlägen. Dies beinhaltet beispielsweise Nachforschungen in den hiesigen
zentralen Karteien und Datenbanken, die Auswertung korrespondierender älterer Verfahren und einschlägiger Literatur und die
Umsetzung der Ergebnisse in eine praktische Verwertbarkeit.
Anfragen richten Sie bitte möglichst frühzeitig an poststelle@zst.justiz.bwl.de
Plätze für andere Praktika kann die Zentrale Stelle
grundsätzlich nicht zur Verfügung stellen.
Wahlstation im juristischen Vorbereitungsdienst
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können ihre Wahlstation (beispielsweise gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 5 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung Baden-Württemberg) bei der Zentralen Stelle absolvieren. Insbesondere in Schwerpunktbereichen der strafrechtlichen Rechtspflege gewährleistet die Zentrale Stelle mit ihren Vorermittlungen zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen eine sachgerechte Ausbildung.
Anfragen richten Sie bitte möglichst frühzeitig an poststelle@zst.justiz.bwl.de