Die Zentrale Stelle ist eine Behörde: Filmaufnahmen erfolgen daher ausschließlich nach deutschem Recht (u.a. Urheberrechtsgesetz, Bundesarchivgesetz, Landespressegesetz Baden-Württemberg). Privatrechtliche Verträge (auch nach ausländischem Recht) zur Regelung der Verwertung u.a. werden nicht abgeschlossen.
Unsere Aufnahmebedingungen für Bild- und Filmberichte und einen Antrag auf Drehgenehmigung finden Sie unter dem folgenden Link:
Drehgenehmigung - pdf-Download 139 KB
Sofern Sie auch in den Archivräumen des Bundesarchivs oder in der Dauerausstellung filmen möchten, müssen Sie eine gesonderte Genehmigung über den Leiter der Außenstelle des Bundesarchivs unter ludwigsburg@bundesarchiv.de oder 030 18665-1169 einholen.