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AUSBLICK
Die Justizminister und Justizsenatoren der Länder waren sich auf ihrer Konferenz am 17./18. Juni 2015 in Stuttgart einig,
„dass die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg in ihrer bisherigen Form weitergeführt wird, solange Strafverfolgungsaufgaben anfallen.“
"Eine Einschränkung der Ermittlungstätigkeit oder gar eine Auflösung der Zentralen Stelle steht derzeit und in naher Zukunft nicht zur Diskussion", teilte der baden-württembergische Justizminister anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Zentralen Stelle im Dezember 2018 mit.
Das Landgericht Lüneburg hat im Juli 2015
Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, ohne dass ihm eine
direkte Beteiligung an Tötungshandlungen nachgewiesen werden konnte. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 20. September
2016 (3 StR 49/16) die damit
rechtskräftig gewordene Verurteilung bestätigt: Der frühere SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz habe sowohl durch
seinen Dienst an der sog. Rampe als auch durch seine allgemeine Dienstausübung als Teil der "Tötungsmaschinerie" das
Vernichtungsprogramm unterstützt.
Im Juni 2016 wurde ein weiterer Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz durch das Landgericht Detmold wegen Beihilfe zum Mord in
mindestens 170.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Verurteilte ist während des laufenden
Revisionsverfahrens verstorben.
Zuletzt verurteilte das Landgericht Hamburg einen Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof im Juli 2020 rechtskräftig wegen Beihilfe
zum Mord in 5.232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung.
Die Überprüfungen der Zentralen Stelle zu Personal in den Konzentrationslagern sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus richtet sich der Fokus nun auch auf das Tötungsgeschehen in Kriegsgefangenenlagern und wird eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf ehemalige Angehörige der Einsatzgruppen geprüft, die als mobile Kommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes nach dem Einmarsch deutscher Truppen vor allem in der Sowjetunion planmäßige Massaker verübt haben.
Mit Blick auf die Zukunft waren die Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2015 der Auffassung, dass die Zentrale Stelle und der Standort Ludwigsburg nach einem derzeit nicht absehbaren Ende der Ermittlungstätigkeit auch bei geänderter Nutzungskonzeption als Ort des Gedenkens, der Mahnung, der Aufklärung und der Forschung aufrecht erhalten bleiben sollen - etwa in Form eines Dokumentations-, Forschungs- und Informationszentrums.
