Die Justizminister und Justizsenatoren der Länder stimmen auf ihrer Konferenz im Juni 2015 überein, dass die Zentrale Stelle "in ihrer bisherigen Form weitergeführt wird, solange Strafverfolgungsaufgaben anfallen."
Das Landgericht Lüneburg hat im Juli 2015 den ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 30.0000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, ohne dass ihm über seine Dienstverrichtung hinaus eine direkte Beteiligung an Tötungshandlungen nachgewiesen werden konnte. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 20. September 2016 (3 StR 49/16) die damit rechtskräftig gewordene Verurteilung bestätigt: Der Verurteilte habe sowohl durch seinen Dienst an der sog. Rampe als auch durch seine allgemeine Dienstausübung als Teil der "Tötungsmaschinerie" das Vernichtungsprogramm unterstützt.
Im Juni 2016 wurde ein weiterer Wachmann des
Konzentrationslagers Auschwitz durch das Landgericht Detmold wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu einer
Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte ist vor Eintritt der Rechtskraft verstorben.
Im Juli 2020 verurteilte das Landgericht Hamburg einen Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung.
Im Juni 2022 wurde ein Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen durch das Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Häftlingen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Auch hier konnte wegen des Todes des Angeklagten keine Revisionsentscheidung ergehen.
Im Dezember 2022 wurde eine in der Verwaltung des Konzentrationslagers Stutthof tätig gewesene Sekretärin durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.000 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision der Verurteilten hat der Bundesgerichtshof am 20. August 2024 verworfen, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Die Überprüfungen der Zentralen Stelle zu Personal in den Konzentrationslagern sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus richtet sich der Fokus auch auf das Tötungsgeschehen in Kriegsgefangenenlagern und wird eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf ehemalige Angehörige der Einsatzgruppen geprüft, die als mobile Kommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes nach dem Einmarsch deutscher Truppen vor allem in der Sowjetunion planmäßige Massaker verübt haben.
Mit Blick auf die Zukunft waren die Justizministerinnen und Justizminister ebenfalls im Juni 2015 der Auffassung, dass die Zentrale Stelle und der Standort Ludwigsburg nach einem derzeit nicht absehbaren Ende der Ermittlungstätigkeit auch bei geänderter Nutzungskonzeption als Ort des Gedenkens, der Mahnung, der Aufklärung und der Forschung aufrecht erhalten bleiben sollen - etwa in Form eines Dokumentations-, Forschungs- und Informationszentrums.