Schwerpunkte

Im Mittelpunkt der Vorermittlungen stehen Dokumente, nicht nur aus dem Inland, mit denen wir heute noch lebendes Personal eines Lagers, von Einsatzgruppen oder anderen Einheiten ausfindig machen wollen. Mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln kann eine konkrete Förderung eines bestimmten Mordes selten nachgewiesen werden - vielmehr kann zumeist lediglich die Eingliederung in das Vernichtungsprogramm festgestellt werden.

Dieser weite Ansatz war die Grundlage der seit dem Urteil des Landgerichts München II gegen Iwan (John) Demjanjuk im Mai 2011 bis einschließlich Juli 2024 insgesamt 127 an die Staatsanwaltschaften abgegebenen Verfahren gegen ehemalige Angehörige der Konzentrationslager Auschwitz, Lublin (Majdanek), Sachsenhausen, Ravensbrück, Buchenwald, Stutthof, Mauthausen, Neuengamme, Flossenbürg und Groß-Rosen, darunter 30 Frauen. Es wurden 15 Anklagen hieraus erhoben, von denen (bislang) fünf zu Verurteilungen führten. Soweit keine Anklagen erfolgt sind, dann weitaus überwiegend eine Verfahrensbeendigung wegen Verhandlungsunfähigkeit oder Todes.

Über die zuvor genannten Konzentrationslager hinaus führt die Zentrale Stelle auch Überprüfungen zu den Konzentrationslagern Natzweiler, Dachau und Plaszow.

Im Hinblick auf eine Übertragung der Rechtsprechung zur Gehilfenstrafbarkeit in Konzentrationslagern, in denen für das Personal erkennbare Phasen systematischer Ermordungen stattfanden, auch auf Kriegsgefangenenlager und Einsatzgruppen, wurden bei der Zentralen Stelle zuletzt neue Überprüfungskomplexe eröffnet und erfolgten im Zeitraum von März 2021 bis einschließlich Juli 2024 fünf Abgaben gegen ehemalige Angehörige von Kriegsgefangenenlagern. Hieraus wurde - durch die Staatsanwaltschaft Berlin - eine Anklage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. 

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit lag im vergangenen Jahrzehnt in der Sichtung von Archiven in der Russischen Föderation. Die politischen Umwälzungen im ehemaligen Ostblock brachten für die Zentrale Stelle bis zu Beginn des Krieges in der Ukraine die Möglichkeit mit sich, nun auch das dort lagernde Archivmaterial zu prüfen, welches ihr während des Kalten Krieges weitgehend nicht zugänglich gewesen war. Diese Recherchen konnten weitestgehend abgeschlossen werden.

Auch erhielt die Zentrale Stelle schon bald nach der deutschen Wiedervereinigung von der Justizministerkonferenz den Auftrag, das umfangreiche „NS-Archiv“ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR zu sichten und auszuwerten, nachdem die DDR-Behörden zuvor jahrzehntelang beharrlich die Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle verweigert hatten.

Akten Demjaniuk-Verfahren

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