Wie die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung
nationalsozialistischer Verbrechen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet
(Informationen nach Artikel 13 der Richtlinie(EU) 2016/680)
Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen (im Folgenden „Zentrale
Stelle“) ist eine gemeinschaftliche Einrichtung aller 16 deutschen Landesjustizverwaltungen (unter der Fachaufsicht des
Justizministeriums Baden-Württemberg) und verarbeitet als Organ der Rechtspflege personenbezogene Daten. Die Zentrale Stelle ist
gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung
nationalsozialistischer Verbrechen vom 6. November 1958 (in der Fassung vom 24. Januar 1967; Beitritt der neuen Länder durch
Vereinbarung vom 13. Juni 1995) und entsprechend den gesetzlich geregelten Verfahren der Staatsanwaltschaften tätig.
Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und bei sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit der Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
- zu welchen Zwecken wir personenbezogene Daten verarbeiten,
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Zentralen Stelle haben und
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) abrufen.
1. Zu welchen Zwecken verarbeitet die Zentrale Stelle personenbezogene Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Stelle oder ihrer Vorgangsverwaltung erforderlich ist oder wenn die betroffene Person ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt hat.
Im Einzelnen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung strafrechtlicher Überprüfungsverfahren und daraus entstehender Vorermittlungsverfahren sowie im Rahmen von Auskunftsverfahren verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten werden insbesondere in den Verfahrensregistern Zentralkartei und Verfahrensübersicht verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich vor allem in der entsprechend anzuwendenden Strafprozessordnung (StPO) und dem entsprechend anzuwendenden Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG). Ergänzend hierzu kommen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG-BW) in ihrer jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.
Personenbezogene Daten können – auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens – zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet werden, etwa für andere Strafverfahren, Auskünfte nach § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hinsichtlich der Verfahrensakten nachzukommen oder gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.
2. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Zentralen Stelle
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht entsprechend den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Zentralen Stelle geltend machen können:
a) Recht auf Auskunft
Sie haben ein Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht besteht im Überprüfungs- und Vorermittlungsverfahren nur eingeschränkt, da die Vorermittlungen der Zentralen Stelle und die spätere Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften nicht gefährdet werden dürfen.
Zudem erhalten Sie auf Antrag grundsätzlich Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir von Amts wegen an andere Stellen übermittelt haben. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber der Zentralen Stelle getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Zentrale Stelle, die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Können wir Ihre personenbezogenen Daten wegen entgegenstehender, gesetzlich geregelter Gründe nicht löschen, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht darauf haben, dass wir Ihre Daten nur noch eingeschränkt verarbeiten.
Die genannten Rechte stehen bei den Überprüfungs- und Vorermittlungsverfahren wie in einem staatsanwaltschaftlichen Verfahren unter weiteren, hier nicht aufgelisteten gesetzlichen Vorbehalten.
3. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Zentralen Stelle verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
a) Verantwortliche Stelle
Die personenbezogenen Daten werden durch die
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg
poststelle@zst.justiz.bwl.de
verarbeitet.
b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: der behördliche Datenschutzbeauftragte
Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen
Fragen wenden können:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg
datenschutz@zst.justiz.bwl.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Inhalt oder Ablauf von Verfahren geben, die bei der Zentralen Stelle geführt werden. Sie erteilt keine Rechtsberatung.
4. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
baden-württembergischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Zentrale Stelle. Bitte beachten Sie, dass der
Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Zentrale Stelle führt
und nicht allgemein die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unserer Vorermittlungen zur Aufgabe hat.