Aufgabe der Zentralen Stelle ist es, das gesamte erreichbare Material über nationalsozialistische Verbrechen im In- und Ausland zu sammeln, zu sichten und auszuwerten. Hauptziel ist es dabei, nach Ort, Zeit und Täterkreis begrenzte Tatkomplexe herauszuarbeiten und festzustellen, welche an den Tatkomplexen beteiligte Personen noch verfolgt werden können. Sind für einen Tatkomplex der Kreis der verfolgbaren Täter und die zuständige Staatsanwaltschaft festgestellt, so schließt die Zentrale Stelle ihre Vorermittlungen ab und leitet den Vorgang dieser Staatsanwaltschaft zu. Diese ist verpflichtet, grundsätzlich den gesamten Verfahrenskomplex zu bearbeiten. Hierbei leistet die Zentrale Stelle weiterhin Ermittlungshilfe. Durch diese Arbeitsweise wird erreicht, dass die Staatsanwaltschaften nicht mehr wie bis 1958 lediglich Einzelermittlungen durchführen, sondern seither das Gesamtgeschehen – in Teilkomplexe aufgeteilt – tendenziell umfassend und systematisch aufklären.